Neues Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft

Hygienebestimmungen | InfektionsschutzgesetzBereits im März diesen Jahres hat die Bundesregierung ein neues Hygienegesetz auf den Weg gebracht. Das Infektionsschutzgesetz, wie es offiziell heißt, tritt ab Juli in Kraft und bringt die Länder in die Verantwortung. Denn die Realisierung und Umsetzung ist Landessache. Die bundesweit abgesteckten Hygienestandards und Vorschriften müssen nun an die in den Bundesländern vorherrschenden Gegebenheiten angepasst werden.

Die Gründe dafür liegen klar auf die Hand. Mehr als 150.000 in Kliniken und anderen sanitären Einrichtungen, die unmittelbar in Kontakt mit Patienten kommen, sprechen eine eindeutige Sprache. Das Schlimme daran ist, dass Klinikinfektionen gerade für immungeschwächte Patienten lebensgefährlich sind. Deutschland verzeichnet 15.000 Todesfälle pro Jahr … eine Zahl die den Handlungsbedarf mehr als deutlich belegt.

Wie ein Bericht im ZDF Morgenmagazin heute morgen belegte, hapert es oftmals schon an den kleinsten Dingen. Zwar ist das Klinikpersonal in Bezug auf das Thema durchaus sensibilisiert, jedoch zeigten Versuche, dass die Hygiene oftmals schon beim Händewaschen scheitern. Die getesteten Personen wuschen sich ca. 30 Sekunden die Hände, waren dabei sehr sorgfältig und trotzdem blieben Rückstände auf den Händen, die für eine Infektion durchaus ausreichend sind. Das Tragen von Gummihandschuhen ist für das Personal ebenso selbstverständlich wie verpflichtend und trotzdem wird für den kurzen Patientenkontakt unbewusst auch einmal darauf verzichtet. Und genau diese Versäumnisse reichen oftmals leider schon aus.

Durch zusätzlich eingesetztes Personal und striktere Vorschriften soll das Infektionsrisiko nun maximal reduziert werden. Das Problem dabei ist nur, dass Krankenhäuser und Praxen die aufkommenden Kosten mitunter selber zu tragen haben. Sicherlich ein großer Stein auf dem Weg hin zur infektionsfreien Behandlung aller Patienten, denn Geldknappheit in Krankenhäusern ist auch in Deutschland ein großes Problem. Zudem müssen Hygienestandards von nun an in Qualitätsberichten vorgelegt werden, welches ebenfalls einen Mehraufwand und somit Kosten bedeutet.

Weiterhin ist absolut schleierhaft, wieso andere stationäre Pflegeeinrichtungen nicht gleichermaßen in die Verantwortung genommen werden. Zwar sollte auch hier das Bestreben bestehen, die Infektionen maßgeblich zu reduzieren, jedoch ist die neue Verordnung nur für Krankenhäuser, Kliniken und Praxen verpflichtend. Wie so oft ist der Gesetzesbeschluß sicherlich zu begrüßen, leider jedoch sehr lückenhaft.

Bildquelle: © Bernd_Leitner – Fotolia.com

Schreibe einen Kommentar