Der Rettungsdienst stellt hohe Anforderungen an die mobile Ausrüstung und an die Ersthelfer vor Ort. Daher sind Berufsbezeichnungen in diesem Bereich gesetzlich klar geregelt. Rettungssanitäter oder Rettungshelfer müssen das sogenannte 520-Stunden-Programm durchlaufen, eine Prüfung ablegen und zwei Praktika vorweisen. Ein Rettungsassistent durchläuft eine zweijährige Ausbildung inklusive staatlicher Abschlussprüfung.
An speziellen Schule werden die theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt, die für einen Einsatz im Rettungsdienst notwendig sind. Dazu gehören Grundlagen der Anatomie und Physiologie, Krankheitsbilder und Notfälle im Krankentransport sowie der Umgang mit medizinischen Geräten.