Zucker- und honigsüße Ärzte machen sich strafbar!

Das lässt mir einfach keine Ruhe! Muckis Beitrag über Honig im Wundmanagement hat mich heute total erschüttert! Honig und Zucker gehören nicht in Wunden, wie oft denn noch!!!???

Im Wundzentrum Hamburg kann man Wundexperten Fragen aus dem Bereicht der Wundmanagements stellen und bekommt anschließend die genausten und aktuellsten Informationen.

Ich bin dort auf folgende Frage gestoßen:

Frage:
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst und in folgender Situation: Der Hausarzt möchte, dass wir die chronische Wunde einer Patientin mit Haushaltszucker verbinden. Daraus ergibt sich für die Pflegekräfte ein Konflikt, weil sie diese Anordnung nicht befolgen, der Arzt aber 1x wöchentlich mit Haushaltszucker verbindet. Können sie mir eine Bewertung von Haushaltszucker als Wundauflage geben um Argumente gegenüber dem Arzt zu haben?

Und hier kommt die Antwort eines Wundexperten:

Antwort:
Ich unterstelle, dass die Wunde umfassend diagnostiziert und eingeschätzt wurde (Ursache, Erhaltgründe) und dass die nötige Kausaltherapie durchgeführt wird (je nach Wundart Druckentlastung, Kompression oder Gefäßchirurgie…).
Somit ginge es nur noch um eine zweckmäßige Lokaltherapie – da ist natürlich Haushaltszucker indiskutabel.
Zucker hat nicht die Eignung als Arzneimittel, ist nicht steril und geprüft und erfüllt somit rein rechtlich keine Anforderung an ein Wundtherapeutikum. Zucker als polysaccharidisches Produkt müsste (steril und geprüft analog
Debrisorb-Puder oder Paste, die es jedoch per Verbot der Zulassung seit 4 Jahren nicht mehr gibt) mindestens ZWEIMAL TÄGLICH gewechselt werden und ist nur in der Reinigungsphase überhaupt zu begründen.
Ein wöchentlicher Verbandwechsel, wie Sie ihn schildern, ist sicherlich mit jedem nur denkbaren Gutachter (sogar dem MDK) als
Körperverletzung zu begründen – dem Kollegen drohen – wenn es sich wirklich so zuträgt – berufsständische Konsequenzen. Klagen muss hier allerdings der Patient oder ein verantwortlicher Angehöriger und zwar u.a. auf entgangene Lebensqualität.
Sie, als
Pflegedienst müssen die Verantwortung für diese Therapie ablehnen (Remonstration durch den/ die PDL) und sollten die Kasse über diese Vorgehensweise und Ihre Reaktion darauf informieren.
Literatur zu diesem Thema finden Sie in jedem anerkannten Lehrbuch zur modernen Wundversorgung, jeder Wundfibel im Bundesgebiet und auf der Homepage des Wundzentrums Hamburg e.V. (Standards, Negativliste).
Werner Sellmer

Ich hoffe, dass alle Ärzte, die mit süßen Mitteln Wunden heilen lassen wollen, endlich begreifen, dass das Eis, auf dem sie sich bewegen, sehr dünn ist!

3 Gedanken zu „Zucker- und honigsüße Ärzte machen sich strafbar!“

  1. Danke Pflasti, jetzt hab ich wenigstens handfsete Argumente und kann auf diese Website hinweisen.Wenn das nicht hilft, weiß ich auch nicht weiter.Ich glaube nicht das sich unserer „Experten“ überzeugen lassen…Das wichtigste überhaupt ist, dass man seinen Standpunkt kennt und bei beihält.LG

  2. Hi Leute! 🙂 In letzter Zeit machen sich Aerzte haeufig strafbar fuer zu viele Dinge, oder? Darum bin ich so verzweifelt, denn ich bin nach Koeln umgezogen und suche mir einen Hausarzt, aber finde nicht so viele Infos wie ich moechte. Koennt ihr mir helfen? Gruesse

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