Aus drei wurden fünf – Pflegereform

Die jüngste Pflegereform ist nun mittlerweile etwa 100 Tage alt und zeigt die ersten Auswirkungen. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird seit 1. Januar 2017 neu definiert. Die Pflegebedürftigen werden nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade eingeteilt.

Der bisher nach Pflegeminuten ermittelte Pflegeaufwand gehört der Vergangenheit an. Neben den bisher entscheidenden körperlichen Einschränkungen werden seit Januar 2017 auch geistige und seelische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Von dieser Neuregelung profitieren hauptsächlich Menschen mit Demenz.
Für die Erhebung des Pflegegrades werden insgesamt sechs Lebensbereiche beäugt, die unterschiedlich gewichtet in das Endergebnis der Pflegebegutachtung einfließen.

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