Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger

Den Ausbildungsberuf der Krankenschwester heißt seit 2004 laut offizieller Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger. Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist der Realschulabschluss oder ein anderer vergleichbarer Schulabschluss mit guten Noten in den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik, Physik und Deutsch. Zusätzlich sollte der Bewerber/die Bewerberin für den Ausbildungsplatz zum Gesundheits- und Krankenpfleger über eine gute psychische und physische Belastbarkeit verfügen, denn Stresssituationen sind in diesem Beruf nicht selten. Auch sollten die Bewerber grundsätzlich zum Schichtdienst und zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen bereit sein.

Der Beruf des Gesundheits- und Krankenpfleger erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Ordnungssinn und nicht zuletzt Einfühlungsvermögen.

Die dreijährige Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Ausbildungsteil. Der theoretische Teil umfasst die Grundlagen der Gesundheits- und Krankenpflege wie Krankheitslehre, Anatomie, Hygiene und Medikamentenkunde.

Der praktische Teil findet im Krankenhaus oder einer anderen Pflegeeinrichtung statt. Je nach Einrichtung werden alle Stationen wie Chirurgie, Gynäkologie, Intensivstation, Pflegestationen, Pädiatrie und Psychiatrie durchlaufen und das im theoretischen Unterricht erworbene Wissen angewandt und vertieft. Die praktische Ausbildung gliedert sich in mehrere Themenbereiche wie Erkennen von Pflegesituationen und Durchführung von pflegerischen Maßnahmen wie Körperpflege, allgemeine Wundversorgung, Verabreichung von Medikamenten und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme. Zur Ausbildung gehört auch die Versorgung von Patienten im präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Bereich (Hospiz).

Nach der dreijährigen Ausbildung im theoretischen und praktischen Bereich erfolgt eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung, das sogenannte Staatsexamen. Wurde die Prüfung erfolgreich bestanden, erwirbt der Auszubildende das Recht, die Berufsbezeichnung des staatlich examinierten Gesundheits- und Krankenpflegers zu führen.

Nach der Berufsausbildung werden die Gesundheits- und Krankenpfleger eigenverantwortlich in stationären Einrichtungen oder in der ambulanten Versorgung eingesetzt. Dazu gehören allgemeine und Fach-Krankenhäuser, Sanatorien, Kurheime, Pflege- und Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen oder Hospize. Aber auch in ambulanten Pflegediensten oder im administrativen Bereich von Beratungsstellen und Gesundheitsämtern können Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten.

Nach zweijähriger Berufserfahrung ist eine Weiterbildung zur Stations- oder Pflegedienstleitung oder auch eine Fachweiterbildung im OP- oder intensivmedizinischen sowie altenpflegerischen Bereich möglich.

Volles Haar durch Haartransplantation

Unter einer Haartransplantation versteht man die Verpflanzung von Haaren, um Haarausfall zu behandeln. Rund 12 bis 15 Millionen Deutsche leiden unter Haarausfall. Von Haarausfall spricht man, wenn ein Mensch pro Tag mehr als fünfzig bis hundert Haare verliert. Oftmals hat der Haarausfall genetische Gründe.

Haare © T.Tulic - Fotolia.comEine Haartransplantation gilt als wirksamste und risikoärmste Methode, um ausgefallene Haare zu ersetzen. Im Unterschied zu herkömmlichen Transplantationen ist es aber nicht möglich dafür Spenderhaare zu verwenden, denn diese werden vom Körper abgestoßen. Auch Kunsthaare erwiesen sich in der Vergangenheit als unbefriedigend. Die Haare müssen also dem eigenen Körper entnommen werden. Dazu benötigt man einen gesunden Haarkranz, wenn die Haartransplantation erfolgreich verlaufen soll. Bei dem Verfahren entnimmt man von einer Seite des Kopfes einige Haare und pflanzt sie auf der anderen Seite wieder ein. Streng genommen handelt es sich um eine Umverteilung, denn genetisch bedingter Haarausfall lässt sich auf diese Weise nicht aufhalten.

In Deutschland wird im Rahmen einer Haartransplantation vor allem die so genannte FUE-Methode (Follicular Unit Extraction) durchgeführt, die man auch als Streifen-Methode bezeichnet. Bei lokaler Betäubung wird dem Patienten ein Haarsteifen vom Hinterkopf entnommen. An dieser Stelle wächst das Kopfhaar in der Regel bis ins Alter weiter. Mithilfe des entnommenen Haarteils stellt man die Implantate für die Transplantation her. Diese Haarteile nennt man auch Mini- oder Micrografts. Mit einer speziellen feinen Nadel werden die Haarteile dann in die kahlen Stellen des Kopfes eingepflanzt.

In der Regel verlaufen die meisten Haartransplantationen erfolgreich, wenn sie fachgerecht durchgeführt werden. So wachsen 80 bis 98 Prozent der verpflanzten Haare an.

Weitere Informationen zum Thema Haartransplantation finden Sie auf mirzuliebe.com

UPDATE: Der folgende Hinweis wurde mir von einem aufmerksamen Leser zugesandt. Gerne möchte ich o.a. Artikel dahingehend korrigieren bzw. ergänzen:

Kleiner Hinweis:

Beim Thema „Haartransplantation“ hat sich eine kleine Ungenauigkeit eingeschlichen.Die im Blog beschriebene Methode mit der Streifenentnahme nennt man landläufig nämlich FUT. Der Ablauf ist durchaus richtig dargestellt.

FUE hingegen ist eine relative neue Methode. Dabei erfolgt eine Einzelentnahme der follikulären Einheiten (FU) aus der Kopfhaut. Wer 1.000 Einheiten einpflanzen will, muss erst 1.000 einzelne Einheiten mühsam aus der Kopfhaut entnehmen. Deshalb dauert die FUE ungefähr doppelt so lange wie die FUT. Das Einpflanzen ist bei beiden Methoden gleich. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile. Die FUE hinterlässt viele kleine, jedoch kaum sichtbare punktartige Narben im Entnahmebereich (vorzugsweise Hinterkopf). Die FUT hinterlässt am Hinterkopf eine Streifennarbe, so dass man die Haare in dem Bereich nicht mehr kürzer als 12 bis 15 mm tragen kann.

Weiterhin viel Erfolg und alles Gute!

Vielen Dank an dieser Stelle für die Berichtigung.